Filmtage Augsburg
Artikel in der DAZ Internetzeitung Augsburg
vom 20.4.2013
Filmtage im Strudel des Steuerrechts
Während sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet, geht sie im Steuerrecht für Vereine, die kommunale Aufgaben erfüllen, immer weiter zu. Jüngstes Opfer: das Augsburger Filmbüro.
Von Bruno Stubenrauch
2006 schloss der Verein mit der damaligen Kulturreferentin Eva Leipprand (Grüne) einen Vertrag: Städtischer Zuschuss gegen Ausrichtung der Augsburger Filmtage. Auf diese einfache Formel lässt sich die Vereinbarung bringen, die dem Filmbüro jetzt zum Verhängnis wurde. Seit Ende 2007 sieht der Bundesfinanzhof (BFH) in der Zweckbestimmung von Zuschüssen nämlich eine Vereinbarung von Leistung und Gegenleistung und hat dies in diversen Urteilen zum Ausdruck gebracht. Aus echten Zuschüssen werden damit “unechte”, die im weiteren Sinn Entgelte für Leistungen darstellen. Die wiederum sind steuerpflichtig.
Die Grenzen sind fließend, was die Sache weder für die Finanzämter noch die Steuerzahler einfacher macht. Nach neuester Auffassung der Augsburger Finanzverwaltung enthalten die städtischen Zuschüsse zu den Filmtagen 7 Prozent Umsatzsteuer, die vom Empfänger an den Fiskus abzuführen sind. So werden aus 70.000 Euro Zuschuss 65.420 Euro, wie das Filmbüro Augsburg in einem Rechenbeispiel erklärt, das am Donnerstag auf der Internetseite der Filmtage veröffentlicht wurde.
Fließende Grenzen und Ermessensspielräume
Aber auch von der Ausgabenseite her schließt sich zunehmend die Umsatzsteuerschere: Hier kompliziert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2008 die Lage. Demnach ist zwischen so genannten “wirtschaftlichen” und “nichtwirtschaftlichen” Tätigkeiten von Unternehmen zu unterscheiden. Rückerstattungen bezahlter Vorsteuer vom Finanzamt gibt es nur noch für Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Festlegungen der Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen beiden Tätigkeiten hat der EuGH ins Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt.
Seitdem sind die Finanzgerichte bis hinauf zum BFH mit der Materie beschäftigt. In “alarmierenden Einzelfallentscheidungen”, wie es in Steuerexpertenkreisen heißt, sei die Finanzverwaltung bemüht, die Vorsteuerabzüge von Unternehmen auf deren Umsatzsteuerzahllast zu drücken und damit “Subventionen” nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten aus dem Steuertopf zu reduzieren. Im Fall des Filmbüros ist das Finanzamt der Auffassung, seine Erstattungen um rund 70 Prozent mindern zu dürfen, wie das Rechenbeispiel des Vereins zeigt, und zwar rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2011. In der Summe aus verminderter Erstattung und erstmaliger Zuschussbesteuerung flatterte dem Filmbüro ein Steuerbescheid in hoher fünfstelliger Höhe ins Haus.
"Wir haben das Geld nicht zweckentfremdet"
Freiwillig wollte das durch eine Steuerkanzlei unterstützte Filmbüro den Betrag nicht herausrücken und klagte gegen den Bescheid. Die zuständigen Stellen der Stadt wurden informiert. Da die Finanzverwaltung trotz ausstehenden Urteils einen Antrag des Vereins auf Aussetzung der Vollziehung ablehnte, klagte man auch gegen diese Entscheidung, erzielte aber nur einen kleinen Teilerfolg. 64.000 Euro Zahlung setzte das Finanzgericht letztlich fest und das Finanzamt stellte sie fällig.
Den Vorwurf, man habe 70.000 Euro städtischen Zuschuss für die Filmtage 2012 “zweckentfremdet”, um die Steuerschuld zu begleichen, weist das Filmbüro zurück. Das Finanzamt habe den Bescheid vollstreckt, so Dr. Harald Munding, Vorsitzender des Filmbüros. Der Zuschuss der Stadt Augsburg für die Filmtage lag bis zu diesem Zeitpunkt unangetastet auf dem Konto des Vereins. Munding auf Nachfrage der DAZ, ob man das Geld nicht rechtzeitig “in Sicherheit” hätte bringen können: “Das wäre Betrug gewesen”. Die Klage in der Hauptsache ist nach wie vor beim Finanzgericht anhängig und wird voraussichtlich Jahre dauern.
19.4.2013
"Tagesordnung Umsatzsteuerforum" - Fundstelle zum Thema "Besteuerung von Vereinen" (Seite 4 folgende) [weiter]
18.4.2013
Aus gegebenem Anlass: Das Finanzamt hat eine jahrelang praktizierte Verfahrensweise geändert. Und zwar aus "heiterem Himmel". Zuschüsse, die bisher von der Stadt Augsburg geleistet wurden, waren bisher umsatzsteuerfrei. Ebenso alle anderen Zuschüsse wie beispielsweise Mittel der EU, des Bundes etc.
Nun ist das Finanzamt der Ansicht, dass die Zuschüsse der Stadt Augsburg nachträglich besteuert werden müssen. Die Zuschüsse der anderen Stellen sind nach wie vor umsatzsteuerfrei. Die Begründungen für diese Vorgehensweise sind nicht nachvollziehbar. Die eingeschalteten externen Experten für Steuerrecht haben dies deutlich zum Ausdruck gebracht.
Ebenso umstritten unter Fachleuten ist der zweite Themenkomplex: die Einschränkung der Abzugsfähigkeit der vom Filmbüro bezahlten Umsatzsteuer, der sogenannten Vorsteuer. Im konkreten Falle ist diese Änderung der jahrzehntelang geübten Praxis steuerrechtlich umstritten.
Auf Anraten der Steuerexperten hat das Filmbüro Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren vor dem zuständigen Finanzgericht läuft - kann aber bis zur Entscheidung einige Jahre dauern.
Fatal an der ganzen Angelegenheit ist vor allem die Praxis der Steuerbehörden diese Vorgänge rückwirkend bis in das Jahr 2007 zu ändern. Für Außenstehende mag vielleicht der Eindruck entstehen, dass das Filmbüro zu blöde war, diese Vorgänge zu erkennen. Auch hier wurde unsere Position seitens der eingeschalteten Fachleute untermauert. Die Vorgehensweise der Finanzbehörden ist äußerst umstritten und nach Aussage von Finanzpolikern eine Aufgabe für die Gesetzgebung auf Bundesebene, um hier endgültig Rechtssicherheit, auch angesichts mittlerweile erfolgter Änderungen der Rechtssprechung auf EU-Ebene, zu schaffen.
Auch andere Einrichtungen im Kultur- oder Sportbereich sind nach unseren Informationen von diesem Thema betroffen, u.a. auch bei der Stadt Augsburg. Hier sind speziell augebildete Mitarbeiter im Kämmereiamt mit der Klärung und Umsetzung dieser Fragen beschäftigt.
Die Vorbereitungen für die nächsten Filmtage sind weitgehend gediehen. Daran arbeiten wir weiter.
Zur "Illustration" finden Sie anbei 10 Seiten aus dem Prüfbericht des Finanzamtes (insgesamt 42 Seiten) zur Lektüre. Sie sehen, wie abwechslungsreich sich die Arbeit bei einem Filmfestival gestaltet. Bisher bestand die Tätigkeit hauptsächlich darin, interessante Filme und internationale Gäste nach Augsburg zu locken. Nun sind auch interessante Einblicke in unbekannte Welten möglich..... [weiter]
Außerdem ein Rechenbeispiel zur weiteren Erläuterung der Thematik. Gerne steht Ihnen die Steuerabteilung des Filmbüro e.V. für weitere Auskünfte zur Verfügung. [weiter]
Weitere Informationen folgen...
16.4.2013
Der Veranstalter der Filmtage, das Filmbüro e.V., war mit einer Umsatzsteuernachforderung des Finanzamtes rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2011 konfrontiert. Ausgangspunkt waren hierbei zwischenzeitlich erfolgte Änderungen in der Rechtssprechung. Über 25 Jahre gab es keinerlei Probleme: Für das Filmbüro e.V. war diese Sachlage nicht vorhersehbar. Besonders problematisch ist dabei die nachträgliche Wirkung bis in das Jahr 2007 zurück.
Zwei Themenbereiche sind davon betroffen: Einmal wurde nun für die städtischen Zuschüsse nachträglich Umsatzsteuer berechnet. Die Höhe des sogenannten Vorsteuerabzugs wurde ebenfalls nachträglich reduziert. (Bisher wurden alle Kosten immer mit dem Nettobetrag, bereinigt um die sogenannte Vorsteuer, angesetzt. Dadurch waren die Gesamtausgaben für die Filmtage entsprechend niedriger und damit auch die Zuschüsse durch die Stadt Augsburg).Für die Filmtage 2007 - 2011 entstanden nun insgesamt nachträglich zusätzliche Kosten in Höhe von Euro 64 000,--.
Die Stadt Augsburg wurde von Anfang informiert. So wurden zwischenzeitlich die Zuschussbescheide an die neuen steuerrechtlichen Anforderungen angepasst. Experten wurden mit der Angelegenheit befasst: Zeitnah wurde beim zuständigen Finanzgericht angesichts der grundsätzlichen Bedeutung für andere freie Träger Klage eingereicht.
Die politischen Signale aus dem zuständigen Kulturreferat bzw. den Fraktionen lassen eine konstruktive Lösung erwarten.
Die Durchführung der Filmtage mit den Sektionen Kinderfilmfest (30-jähriges Jubiläum), Kurzfilmwochenende und Tage des unabhängigen Films ist für den 13.-23.März 2014 vorgesehen. Die bisher geleisteten Vorbereitungsarbeiten werden in die Filmtage 2014 einfliessen.
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Die Tage des unabhängigen Films sind ein Festival für unabhängigen Dokumentar- und Spielfilme aller Formate und Längen. Eine Sektion zeigt Neuigkeiten aus aller Welt. Darüber hinaus gibt es jährlich wechselnde thematische Werkschauen und Länderschwerpunkte.
Das Augsburger Kinderfilmfest stellt neue internationale Filme für Kinder und Jugendliche vor. Weiterhin gibt es thematische Sonderprogramme und Regisseurportraits.
Das Augsburger Kurzfilmfestival zeigt internationale kurze Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme, filmhistorische Reihen und Kurzfilme für Kinder. Für den internationalen Wettbewerb des Augsburger Kurzfilmfestivals ist das Kinopublikum selbst die Jury.
Alfred Schantz ist am 1.2.2012 gestorben.
Das Filmbüro trauert um seinen langjährigen Vorstand. Wir haben ihm sehr, sehr viel zu verdanken.


